Olivenöl
mani bio oliven

Das Darlehen

Gehen wir den alternativen Finanzierungsweg gemeinsam!

Das Olivenbäumchen-Finanzierungsmodell soll ein Beispiel dafür sein, dass stabile Vertragsverhältnisse zwischen Menschen unter wechselseitigem Vertrauen möglich sind. Transparenz und Verantwortungsgefühl sind dafür die Grundlage.

Es handelt sich bei dieser Finanzierungsform ausdrücklich um kein Bankgeschäft. Unsere Kompetenzen sind die Erzeugung hochwertiger Olivenöle und Olivenölprodukte aus zertifiziertem ökologischem Anbau. Mit rund 60 Mitarbeitern ist das griechische Unternehmen wichtigster Arbeitgeber in der traditionell kleinbäuerlichen Mani/Griechenland.  Das Olivenbäumchen-Darlehen soll ausschließlich dem Zweck der gesunden und ungestörten Entwicklung unserer Produkte und unseres Unternehmens dienen.

Mit dem Olivenbäumchen-Darlehen möchten wir unseren Darlehensgebern eine attraktive Möglichkeit bieten ihr Geld mit fairer Verzinsung in einem ökologisch verantwortungsvollen, zukunftsorientierten Unternehmen sinnvoll arbeiten zu lassen.

So Lassen Sie Ihr Geld fair und sinnvoll (an)wachsen

Einlagehöhe und Zinsen

Für die gewährte Darlehenssumme garantiert Ihnen MANI Bläuel eine jährliche Vergütung in zwei Optionen:

*Verzinsung Option 1:

4% Verzinsung Ihrer Darlehenssumme in Form eines jährlich im Jänner ausgestellten und zugesandten Warengutscheins*. Die wunderbare Möglichkeit sich durch das reiche Sortiment an hochwertigen und köstlichen MANI Bläuel Olivenprodukten zu degustieren.

*)Den Warengutschein können Sie in unserem Onlineshop oder in unserem MANI-Geschäft in der Seidengasse 32 in 1070 Wien einlösen. 

*Verzinsung Option 2:

3% Verzinsung Ihrer Darlehenssumme in Form einer jährlich im Jänner erfolgenden Überweisung auf ihr Bankkonto.

Das Olivenbäumchen-Darlehen bietet ihnen die Möglichkeit einer Einlage innerhalb von 12 Monaten von mindestens EUR 1.000,-* bis maximal EUR 5.000,-. Abweichend davon nehmen wir gerne auch EUR 5.000 übersteigende Beträge entgegen. In diesem Fall ersuchen wir sie um ein persönliches Gespräch.

**) Aus organisatorischen Gründen ist der Mindestbetrag mit EUR 1.000 und eine Stückelung von EUR 250 festgelegt. Der Maximalbetrag ist gem. § 3 Abs. 1 AltFG (Alternativfinanzierungsgesetz) innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten mit EUR 5.000 pro Darlehensgeber begrenzt.

Die Zinsberechnung beginnt mit dem Tag an dem ihr Darlehensbetrag auf unserem Konto einlangt und erfolgt von diesem Stichtag bis zum darauffolgenden 31.12. aliquotiert. Danach berechnen wir die Zinsen jährlich jeweils zum 31.12. Die Zinsberechnung erfolgt ACT/ACT***.

***) tagesgenaue oder Effektivzinsmethode

Die Überweisung des Zinsbetrages**** erfolgt jährlich im Jänner für das vorhergehende Jahr auf das bekanntgegebene Bankkonto.

****) Dabei ist zu beachten, dass die Zinserträge aus diesem Darlehensvertrag grundsätzlich der Einkommensteuer unterliegen und gegebenenfalls im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen sind.

Laufzeit und Kündigung

Nach Ablauf von fünf Jahren besteht sowohl für den Darlehensgeber als auch für den Darlehensnehmer die Möglichkeit das Darlehen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jederzeit zum Monatsletzten zu kündigen. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt binnen 3 Monaten nach Ende der Kündigungsfrist.

Falls Sie Ihr Geld vor Ablauf der 5 Jahre benötigen, räumen wir Ihnen in den ersten 2 Jahren ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 12 Monaten ein. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.

Informationsverpflichtungen

Transparenz und Ehrlichkeit sind uns ein wichtiges Anliegen. Wir sind stolz auf unser großartiges Team, unsere ökologisch verantwortungsvolle Produktionsweise und unsere qualitativ hochwertigen Produkte. Es ist uns eine Freude unsere Darlehensgeber bei einem Besuch in unserem Betrieb (bitte nach Terminvereinbarung) Gelegenheit zu bieten sich vor Ort von der hohen Qualität unserer Arbeit und Produkte zu überzeugen.

Als Darlehensgeber bekommen Sie jährlich die Kennzahlen unserer Bilanz zugesandt. Darüber hinaus laden wir alle Darlehensgeber zu einer jährlichen Besprechung in die Mani Bläuel GmbH, Seidengasse 32, 1070 Wien. In diesem Rahmen stehen wir, gemeinsam mit unseren Steuerberatern für sämtliche Fragen über das abgelaufene Geschäftsjahr und geplante Projekte zur Verfügung.

Darüber hinaus haben wir unseren Informationsverpflichtungen aufgrund des Alternativfinanzierungsgesetzes (AltFinG) gegenüber Anlegern nachzukommen. Diese Informationen umfassen die wesentlichen Daten zum Unternehmen und zum Darlehen, einschließlich des aktuellen Jahresabschlusses sowie einen Geschäftsplan.

Steuerpflicht

Bei ausschließlich unselbständigen Einkünften (lohnsteuerpflichtigen Finanzinstrument zu entrichtenden Steuern Einkünften) gibt es gemäß § 41 EStG 1988 für „andere Einkünfte“ eine Steuerfreigrenze bis EUR 730,00. Zinszahlungen aus den Olivenbäumchen-Darlehen fallen unter diese anderen Einkünfte. Ein Steuerpflichtiger ist zu veranlagen, wenn er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag EUR 730,00 übersteigt. Bei Überschreitung der Veranlagungsgrenze von EUR 730,00 sind die gesamten anderen Einkünfte, unter Beachtung der Einschleifregelung, in die Veranlagung einzubeziehen.

Einkommensteuerpflichtige (Selbständige, Gewerbetreibende, aber auch Vermietung und Verpachtung) haben gemäß § 39 EStG 1988 eine geringere Freigrenze von nur EUR 22,00. Bei der Zinszahlung der Olivenbäumchen-Darlehen fällt keine KEST an. Diese Einkünfte unterliegen dem normalen Steuertarif. Daher ist nach der Bestimmung des § 20 EStG 1988 ein steuermindernder Abzug von Werbungskosten zulässig. Mitglieder können daher einige Kosten geltend machen, wie z.B. einen Firmenbesuch in Wien oder Griechenland und dgl. Wenn die Zinszahlungen aus dem Olivenbäumchen-Darlehen steuerpflichtig sind, so müssen diese nach Abzug von Werbungskosten bei der Steuererklärung im Formular E1kv unter der Kennziffer 857 eingetragen werden.

Sicherheiten

Folgende Werte unseres Unternehmens stehen als Sicherheit für unsere DarlehensgeberInnen:

  1. Die Warenlager der Friedrich Bläuel GmbH & Co und der Bläuel Greek Organic Products, der Mani Bläuel GmbH und der Mani Bläuel Detailhandelsgeschäfte in Wien und Kardamili mit einem gemeinsamen Wert von über einer Million Euro.
  2. Die Gebäude und Grundstücke der Friedrich Bläuel GmbH & Co mit einem bilanzierten Gesamtwert von 1,1 Millionen Euro.

Nachrangklausel

Bei diesem Darlehen handelt es sich (die Formulierung ist vom Gesetzgeber vorgegeben) um ein qualifiziertes nachrangiges Darlehen. Unsere eigenen Ansprüche und der Gesetzgeber verpflichten uns dazu, unsere Darlehensnehmer auf das Risiko eines nachrangigen Darlehens hinzuweisen. Im Fall der Insolvenz und Liquidation der Darlehensnehmerin bedeutet dies, dass die Rückzahlung des Darlehens und/oder der Zinsen erst nach Befriedigung aller anderer (vorrangiger) Gläubiger erfolgen kann bzw. abhängig ist, von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Darlehensnehmerin.

Alle Auszahlungen aus diesem Darlehen erfolgen fristgerecht, sofern diese Auszahlung nicht die Zahlungsfähigkeit des Darlehensnehmers überfordern würde (beispielsweise bei gleichzeitiger Kündigung mehrerer großer Darlehensgeber). In diesem Fall erfolgt die Auszahlung zum ehestmöglichen Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer über ausreichende finanzielle Mittel zur Bedienung verfügt.

WICHTIGE INFORMATIONEN ALS DOWNLOAD:

Darlehensnehmerin ist die Mani Bläuel GmbH Seidengasse 32, 1070 Wien  Firmenbuchnr.: FN 290618 f

Weitere Details finden Sie unter https://mani.bio/beteiligung.

Zur Rücktrittsbelehrung geht es hier.